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Bei jeder im Europäischen Wirtschaftsraum neu in Verkehr gebrachten Maschine muss auf der Grundlage der EG Maschinenrichtlinie die Maschinensicherheit nachgewiesen werden. In Deutschland ist die Grundlage hierfür das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Vor der CE Kennzeichnung ist eine Risikobeurteilung zu erarbeiten, die mit der EG Maschinenrichtlinie vorgegebene technische Dokumentation zusammenzustellen und die EG Konformitätserklärung auszustellen. Auch für neue und gebrauchte Maschinen, die aus Drittländern eingeführt werden, gelten die Forderungen der EG Maschinenrichtlinie.
Die Hersteller müssen die einschlägigen EG Richtlinien, wie z. B. die EG Maschinenrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie oder die EMV Richtlinie kennen und richtig anwenden. Nur so kann die Risikoanalyse nach Maschinenrichtlinie, welche gesetzlich vorgeschriebenen ist, korrekt durchgeführt und die erforderliche Beschaffenheit der Maschinen und der zugehörigen technischen Dokumentation rechtssicher hergestellt werden. Die Kenntnisse hierzu sind nicht nur für die Hersteller, sondern auch für die Betreiber von Maschinen von großer Bedeutung. Wir unterstützen Sie als Hersteller von Maschinen bei dem Prozess der CE Kennzeichnung nach der EG Maschinenrichtlinie und erarbeiten für Sie kompetent und zuverlässig die Risikobeurteilung und die Betriebsanleitung für Ihre neuen Maschinen. Damit berechnen wir auch die Sicherheitsfunktionen Ihrer Maschinen nach den Forderungen der harmonisierten Normen zur EG Maschinenrichtlinie.
Wenn Sie als Maschinenbetreiber neue Arbeitsplätze einrichten oder Änderungen an Maschinen und Anlagen planen, beraten wir Sie gern und erstellen Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Selbstverständlich folgen wir auch hier den Forderungen der EG Maschinenrichtlinie. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob neu gekaufte Maschinen auch tatsächlich den Anforderungen der EG Maschinenrichtlinie entsprechen, erarbeiten wir für Sie technische Gutachten. Auf Wunsch informieren wir Ihre Mitarbeiter zum Umgang mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, führen Schulungen zur EG Maschinenrichtlinie durch und stehen Ihnen langfristig beratend zur Seite. Als wichtige Grundlagen für unseren fachkundigen Umgang mit der EG Maschinenrichtlinie gehört auch unsere Zugehörigkeit zu einschlägigen Fachverbänden, wie dem Verband der Ingenieure (VDI) und dem Verband der Sicherheitsingenieure (VDSI). Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz und unseren langjährigen Berufserfahrungen beim Umgang mit der EG Maschinenrichtlinie. Wissen ist Sicherheit!