Arbeitssicherheit im Unternehmen und auf BaustellenFür die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb ist der Unternehmer verantwortlich.Auf der Grundlage der DGUV 2 können wir Sie als Sicherheitsfachkraft (SIFA) wirkungsvoll unterstützen. Mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen, die sowohl die Sicht des Herstellers als auch des Betreibers berücksichtigen, können wir Ihnen helfen, sich in dem umfangreichen Regelwerk von Gesetzen, Richtlinien, Vorschriften, Normen, Verordnungen, technische Regeln, usw. zurechtzufinden, Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung und helfen Ihnen bei der Erreichung und der Aufrechterhaltung des erforderlichen Sicherheitsstandards in Ihrem Unternehmen. Soweit erforderlich, erarbeiten wir Explosionsschutzdokumente und Betriebsanweisungen, führen Sicherheitsüberprüfungen an Ihrer Produktionstechnik aus und unterweisen Ihre Mitarbeiter regelmäßig zum Arbeitsschutz. Auch die Belange der Gefahrstoffverordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes werden dabei berücksichtigt. Auch als Laserschutzbeauftragter nach BGV A2 können wir für Sie tätig werden. Wenn Sie bei der Modernisierung von Technik, dem Umbau und der Verkettung bzw. beim Eigenbau von Maschinen möglicherweise ungewollt vor der Verantwortung eines Herstellers stehen, helfen wir Ihnen bei der Erreichung rechtssicherer Lösungen. Sicherheitsfachkräfte in Ihrem Unternehmen unterstützen wir gern, z. B. bei der Bewältigung von umfangreichen Projekten, beim Einstieg in die Herstellerverantwortung oder der Bewertung und Erarbeitung technischer Dokumentationen. Für die Übernahme der Verantwortung als Sicherheitskoordinator auf Baustellen (SiGeKo) entsprechend Baustellenverordnung, besitzen wir nicht nur die erforderliche Ausbildung sondern auch die notwendigen Erfahrungen. In Sachen Arbeitsschutz muss niemand im Regen stehen! |