Erstellung, Prüfung und Bearbeitung von Technischen DokumentationenSowohl wirtschaftlich als auch haftungsrechtlich steht für einen Unternehmer viel auf dem Spiel, wenn er unsichere Maschinen baut und auf den Markt bringt.Dabei muss beachtet werden, dass bereits ein schwerwiegender Mangel vorliegt, wenn für eine neue Maschine keine Betriebsanleitung vorhanden ist, die den konkreten Forderungen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht. Ein Endhersteller haftet grundsätzlich allein für Schäden, die durch Instruktionsfehler entstanden sind. Fehler in der Dokumentation sind Produktfehler! Damit ist es notwendig, auch alle Dokumente der Zulieferer von Maschinenbaugruppen und von Herstellern zugekaufter unvollständiger Maschinen kritisch zu prüfen und korrekt in die eigene Betriebsanleitung einzuarbeiten. Der Käufer und spätere Betreiber einer Maschine, der seinen Mitarbeitern entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz nur sichere Maschinen zur Verfügung stellen darf, sollte mit der Abnahme der Maschine auch die Dokumentation kritisch auf Plausibilität, Vollständigkeit und Lesbarkeit prüfen. Anleitungen für den Betrieb großer Anlagen, die aus vielen Einzelsystemen bestehen, sind umfangreiche Dokumente. Alle mit der Bearbeitung der EG-Konformitätserklärung geforderten Informationen müssen lückenlos gesammelt und richtlinienkonform aufbereitet werden. Auch für die Erstellung von Anleitungen, die alle wichtigen Angaben für die Montage, Transporte, Sicherheitsfunktionen, Inbetriebnahme, Bedienung, Instandhaltung und Entsorgung enthalten müssen, sind normative Vorgaben verfügbar, die beachtet werden sollten. Eine wichtige Norm zur Erstellung von Anleitungen ist die EN 62079:2001, die in absehbarer Zeit durch die bereits im Entwurf vorliegende EN 82079 abgelöst wird. Aber auch der DIN Fachbericht 146 oder die VDI-Richtlinien 4500 Blatt 1 bis 6 sind wichtige Grundlagen zur Erstellung rechtssicheren Anleitungen. Nach diesen Vorgaben arbeiten wir, wenn wir für Sie Technische Dokumentationen prüfen oder erarbeiten. |