Sicherheitsprüfungen von Maschinen und AusrüstungenDie Prüfungsart, die Prüfzyklen und der Umfang von Sicherheitsprüfungen an Maschinen und Ausrüstungen muss durch den Unternehmer auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen eigenverantwortlich festgelegt werden.Zur Unterstützung der Planung und Durchführung können die Betriebssicherheitsverordnung und die zugehörigen Technischen Regeln TRBS 1201 Teil 1 bis 5 herangezogen werden. Mit der TRBS 1203 werden die Anforderungen an befähigte Personen beschrieben. Sofern in den staatlichen Dokumenten keine anderslautenden oder weitergehenden Angaben gemacht werden, ist es sinnvoll, sich auch an die bekannten und bewährten berufsgenossenschaftlichen Regeln zu halten. Für die Prüfung elektrischer Anlagen ist weiterhin die BGV A3 gültig. Wir können Sie bei dieser Planung, aber auch der Durchführung von Prüfungen wie folgt unterstützen:
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